Super 8 digitalisieren mit Flashscan 8 vom Testsieger
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§1 ::: allgemeines

alle angebote, leistungen und lieferungen von screenshot erfolgen ausschließlich innerhalb dieser geschäftsbedingungen von screenshot, berlin. die bedingungen gelten somit auch für alle künftigen geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. die anerkennung der geschäftsbedingungen gilt frühestens mit beauftragung und spätestens mit inanspruchnahme der leistungen. entgegenstehende geschäfts- bzw. erwerbsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher form vereinbart sind. nebenabreden und ergänzungen des vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich seitens screenshot bestätigt worden sind.

§2 ::: angebot

abs.1 :: grundsatz

die leistungsangebote sind freibleibend und unverbindlich. verbesserungen oder änderungen der leistung seitens screenshot sind zulässig, soweit sie dem auftraggeber zumutbar sind.

 

abs.2 :: filmtransferleistungen

mit der einsendung oder anlieferung von filmmaterial zusammen mit der unterschriebenen auftragsbestätigung bzw. auftragsformular kommt ein rechtsgültiger vertrag zustande. ist der auftraggeber nicht selbst der urheber des zum transfer beauftragten materials, so erklärt er mit seiner rechtsverbindlichen unterschrift, alle gesetzlich relevanten ansprüche dritter an diesem filmmaterial vor auftragserteilung in erforderlichem umfang geklärt zu haben, vgl. auch §4

 

abs.3

screenshot behält sich vor, alles eingehende filmmaterial hinsichtlich seines qualitativen zustandes zu überprüfen und im falle von schwerwiegenden mängeln von der bearbeitung auszuschliessen. in solchen fällen wird der auftraggeber unverzüglich in kenntnis gesetzt.

§3 ::: preisstellung

alle preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen mehrwertsteuer. soweit nicht anders vereinbart, ist screenshot an die in verbindlichen angeboten enthaltenen preise für 14 Tage ab angebotsdatum gebunden. maßgebend sind die in auftragsbestätigung bzw. angebot von screenshot genannten preise. zusätzliche leistungen, die im angebot nicht enthalten sind und auf vom klienten gewünschten änderungen, verbesserungen etc. beruhen, werden gesondert berechnet. die geltendmachung von zurückbehaltungsrechten oder die aufrechnung mit irgendwelchen gegenforderungen des klienten ist ausgeschlossen, außer die ansprüche des klienten sind rechtskräftig festgestellt. angebote erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich in euro.

§4 ::: haftung / schäden

abs.1 :: allgemeines

screenshot haftet nicht für schäden, die durch leistungen aus dem angebot von screenshot entstanden sind, außer bei nachweis von grober fahrlässigkeit oder vorsatz. für vermögensschäden haften wir nur bei vorsatz. für schadensersatzansprüche aus positiver vertragsverletzung gemäß §311 BGB, unerlaubten handlungen, organisationsverschulden, verschulden bei vertragsabschluss haftet screenshot nur, wenn ihr bzw. ihren erfüllungsgehilfen vorsatz oder grobe fahrlässigkeit zur last fällt.

 

abs.2 :: angeliefertes filmmaterial

screenshot behandelt alle angelieferten filme mit größter sorgfalt, übernimmt jedoch keine haftung für etwaige schäden. dies bezieht sich insbesondere auch auf schäden während des versands.

in jedem falle muss das angelieferte filmmaterial unbedingt mit einem vollständig ausgefüllten begleitschreiben (screenshot auftragsformular bzw. angebot) versehen sein.

 

abs.3 :: urheberrechtliche nutzungsrechte

mit seiner unterschrift auf dem screenshot auftragsformular bzw. angebot bestätigt der auftraggeber, daß er an dem angelieferten bild- und tonmaterial alle notwendigen urheberrechtlichen nutzungsrechte besitzt oder vom urheber in erforderlichem umfang vor auftragserteilung eingeholt hat.

der auftraggeber trägt die alleinige verantwortung und haftung für den inhalt

des angelieferten materials und stellt screenshot von allen wettbewerbs-, urheber-, nutzungs- und markenrechtlichen, sowie sonstigen ansprüchen dritter frei.

 

abs.4 :: kompatibilität von medien und abspielgeräten

bei auftragserteilung kann zwischen verschiedenen aufzeichnungsmedien für transferiertes filmmaterial gewählt werden. die prüfung der kompatibilität dieser medien zum abspielgerät des auftraggebers geht in jedem fall zu dessen lasten und auf dessen uneingeschränktes risiko. wir beraten gern zu geeigneten speicherlösungen und empfehlen ggf. unsere test angebote zu nutzen.

§5 ::: eigentumsvorbehalt

screenshot behält sich das eigentum an den geleisteten arbeiten bis zur vollständigen bezahlung aller aus der geschäftsverbindung gegenüber dem auftraggeber entstandenen oder noch entstehenden forderungen, gleich welcher art und welchen rechtsgrundes vor. bei lautender rechnung gilt das vorbehaltene eigentum als sicherung der saldoforderung.

§6 ::: zahlungsbedingungen

die rechnungen sind je nach vereinbarung in bar bei selbstabholung, per vorkasse (überweisung) oder per nachnahme zahlbar, soweit nicht weiteres vereinbart ist.

sind bereits zinsen und weitere kosten zur beitreibung entstanden, wird die zahlung zunächst auf die kosten, dann auf die zinsen und zuletzt auf die hauptforderung angerechnet. der käufer/klient ist zur aufrechnung oder minderung nur berechtigt, wenn die gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. teillieferungen und teilleistungen können gesondert in rechnung gestellt werden. eine zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der forderungsbetrag auf dem bankkonto von screenshot gutgeschrieben ist. screenshot ist zum sofortigen rücktritt vom auftrag berechtigt, wenn umstände bekannt werden, die die kreditwürdigkeit des kunden in frage stellen. hält screenshot weiter an dem vertrag fest, sind wir berechtigt, vorauszahlungen, bankbürgschaft oder sicherheitsleistungen zu verlangen. screenshot steht das recht zu, den in verzug befindlichen auftraggeber von der weiteren belieferung auszuschalten, auch wenn entsprechende lieferverträge geschlossen worden sind. vom verzugszeitpunkt an ist screenshot berechtigt, unter vorbehalt der geltendmachung eines weiteren schadens, zinsen in höhe der banküblichen debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. der auftraggeber trägt die gesamten beitreibungs-, etwaige gerichts- und vollstreckungskosten.

 

falls die bearbeitungsdauer von aufträgen den zeitraum von 6 kalenderwochen ab auftragserteilung überschreitet, ist screenshot berechtigt, eine zwischenrechnung über die bis dahin geleisteten arbeiten zu stellen.

§7 ::: lieferbarkeit

für angegebene ausführungs- und lieferfristen übernimmt screenshot keine garantie oder haftung. reklamationen sind innerhalb von 14 tagen ab lieferung anzuzeigen.

die lieferung aller leistungen von screenshot erfolgt nach vollständiger abwicklung und fertigstellung des auftrages.

im falle von filmtransfers erfragen sie bitte die aktuellen lieferzeiten. screenshot ist jederzeit zu teillieferungen und teilleistungen berechtigt. weitere ansprüche des auftraggebers wegen verzuges sind ausgeschlossen.

§8 ::: anwendbares recht

für diese geschäftsbedingungen sowie die gesamten rechtsbeziehungen zwischen screenshot und dem auftraggeber gilt das recht der bundesrepublik deutschland als zwingend vereinbart. andere nationale rechte, ebenso das einheitliche internationale kaufrecht (EKA, EKAG) werden ausgeschlossen. berlin wird als ausschließlicher gerichtsstand für alle streitigkeiten vereinbart.

§9 ::: unwirksame klauseln

sollten einzelne bedingungen dieses vertrages unwirksam sein, so bleibt die wirksamkeit des vertrages im übrigen hiervon unberührt. unwirksame vertragsbestandteile werden durch solche ersetzt, die den sinn der unwirksamen bestandteile wiedergeben und nach geltendem recht zulässig sind.

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